Höchstgehalte für Umweltkontaminanten in Säuglings- und Kleinkindernahrung
Beschreibung:
In der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 vom 8. März 2001 wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt. Der Artikel 2 Abs. 2 dieser Verordnung besagt, dass bis zum 5. April 2004 spezifische Höchstgehalte für Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, festzulegen sind. Durch Verknüpfung von Verzehrsdaten von 737 Säuglingen und Kleinkinder im Alter von 3 bis 36 Monaten der DONALD Studie (Dortmund Nutritional and Anthropometric Longitudinally Designed Study) des Forschungsinstitutes für Kinderernährung Dortmund aus dem Zeitraum 1986 bis 2001 und 52 Kindern im Alter von 18 bis 36 Monaten aus Duplikatstudien von 1995 und 1998 der Ruhr-Universität Bochum mit den Höchstgehalten für Lebensmittel der o.g. EG-VO wurden theoretisch maximale wöchentliche Aufnahmemengen (TMWA) für die Schwermetalle Cd, Pb und Hg berechnet und mit duldbaren Aufnahmemengen verglichen. Des Weiteren sollten die derzeit etablierten duldbaren Aufnahmemengen wie PTWI bzw. RfD für die Schwermetalle auf die Berücksichtigung der Risikogruppe Säuglinge und Kleinkinder hin überprüft werden.
Ausführendes Institut:
BfR - Abteilung 5: Lebensmittelsicherheit (BfR - LMS) Details von BfR - Abteilung 5: Lebensmittelsicherheit
Übergeordnete Institution:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Details von (BfR) (Berlin)
Laufzeit:
01. 01. 2003 - 30. 06. 2004
Mitwirkende Institutionen:
- Ruhr Universität Bochum Details von Ruhr Universität Bochum
- Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) Details von FKE
Förderprogramm:
- BMU Förderung Details von BMU Förderung
Fachgebiet:
- Toxikologie
Forschungszweck:
Grundlagenforschung
Förderer:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Details von (BMU)
Träger:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Details von BMU


