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Landwirtschaftliche Rentenbank: Innovationsfonds
Förderprogramm
Träger:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderer:
Landwirtschaftliche Rentenbank
Strukturelle Ziele:
Zusammenarbeit mit der Praxis,
Einzelprojektförderung
Die Rentenbank finanziert Forschungsvorhaben zur Förderung von Innovationen in der Agrarwirtschaft. Die Projekte sollen die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Branche, die Verbesserung des agrarbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie des Tierschutzes in der Landwirtschaft fördern. Die Vorhaben sollten einen deutlichen Bezug zur unternehmerischen Praxis haben und für eine breite Anwendung unter wirtschaftlichen Bedingungen geeignet sein. Ziel der Förderung ist es insbesondere, die letzte Entwicklungsstufe bis zur Markteinführung von innovativen Ideen zu beschleunigen. Zu diesem Zweck können auch wissenschaftliche Untersuchungen, die den Einsatz von Innovationen in Praxisbetrieben begleiten, gefördert werden. Antragsberechtigt sind sowohl Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen. Das Förderverfahren ist zweiteilig. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist für die fachliche Prüfung von Fördervorhaben aus dem Innovationsfonds sowie aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zuständig. Nach telefonischer Rücksprache mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Interessenten eine kurze Projektskizze einreichen. Sofern diese als förderwürdig eingestuft wird, kann ein formeller Antrag eingereicht werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung prüft den Antrag fachlich und ist während der Projektlaufzeit fachlicher Ansprechpartner. Der Förderbescheid ergeht durch die Landwirtschaftliche Rentenbank, die damit Zuwendungsgeber ist.
Projekte des Förderprogramms "Landwirtschaftliche Rentenbank: Innovationsfonds"