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Untersuchungen zum Vorkommen von Infektionen mit Erregern des Mycobacterium avium-intracellulare-Komplexes (Mykobakteriosen) bei Schlachtschweinen

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-BIOS-08-1322-446
Laufzeit: 01.04.2010 - 31.12.2010
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Während der amtlichen Fleischuntersuchung (FlU) von Schlachtschweinen wird in Deutschland für die pathologisch-anatomischen Diagnostik insbesondere von Mykobakterien-Infektionen (klassische Tuberkulose und Mykobakteriosen) derzeit noch traditionell die Palpation und Inzision der Mandibularlymphknoten sowie die Palpation der Darmlymphknoten durchgeführt.Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 und Verordnung (EG) Nr. 1244/2007 kann jetzt die zuständige Behörde beschließen, dass Mastschweine, die seit dem Absetzen in integrierten Produktionssystemen in kontrollierter Haltung gehalten wurden, nach der Schlachtung bei der FlU lediglich einer Besichtigung (einer sogen. visuellen bzw. einer Risiko basierten FlU) zu unterziehen sind. Das heißt, dass laut dieser Verordnung im Gegensatz zur bisher üblichen, traditionellen FlU von Mastschweinen bei oben genannten Voraussetzungen, d.h. bei Vorliegen entsprechender Ergebnisse von Risiko basierten Untersuchungen in den Erzeugerbetrieben unter anderem auch auf das Abtasten und auf die Inzision der Mandibularlymphknoten sowie auf das Abtasten der Darmlymphknoten verzichtet werden kann. Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer rein visuellen FlU vor allem kleinherdige, durch Mykobakterien verursachte Lymphknotenveränderungen übersehen werden. In diesem Zusammenhang und im Rahmen der Umsetzung der beiden EU-Verordnungen auch in Deutschland wurde in einem Erlass des BMELV vom 28.09.2009 (AZ: 329 ? 22514/0005) an das BfR die Frage gestellt, ob das Vorkommen von Mycobacterium avium ssp. avium - eine Spezies des Mycobacterium avium-intracellulare-Komplexes (MAIC) - bei Mastschweinen ein mögliches Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstellt und daher im Rahmen einer Risiko-basierten Fleischuntersuchung auf das Vorkommen dieser Bakterien in den Mastschweinebeständen untersucht werden soll.Infektionen mit Erregern des MAIC ? sogen. Mykobakteriosen - sind weder anzeige- noch meldepflichtig.

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