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Versuch zum Erhalt der Grasnarbe im Auslauf von Legehennen

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Ernährung und Verbraucherschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: FAL-TT-02-14
Laufzeit: 01.01.2001 - 30.04.2003
Forschungszweck: Angewandte Forschung

In Betrieben mit Freilandhaltung bei nur einer einzigen Auslauffläche soll erreicht werden, die Vermarktungsverordnung für Eier (EWG) einzuhalten. Dieses heißt a) die Hühner haben tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien und b) die Auslauffläche ist zum größten Teil bewachsen. Die Produktionsperiode dauerte länger als ein Jahr. Auch wenn jeder Henne statt der lt. Verordnung geforderten mindestens 4 m² im Auslauf nur 0,8 m² zur Verfügung standen, blieb der Bodenbewuchs - mit Ausnahme der ersten 1 bis 3 Meter am Stall - an denjenigen Stellen vollständig erhalten, wo sich ein auch für Personen begehbares Gitter aus Kunststoff 10 cm über dem Boden befand. Auf den ersten 1 bis 3 Metern lag unter dem Gitter eine dicke Kotschicht, die den Bodenbewuchs überdeckte. Bei gitterfreien Flächen war jeglicher Bodenbewuchs zerstört. Die Schlupflöcher waren von Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang bei jedem Wetter offen. Durchschnittlich wurde der Auslauf von jeder Henne zu mehr als 30 % der verfügbaren Zeit genutzt. Die Zerstörung der Grasnarbe im Auslauf konnte nur mit den sehr hohen Materialkosten / m² für das Gitter verhindert werden.

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