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Kohlenstoffinventur 2017

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: TI-WO-08-PID1736
Laufzeit: 01.01.2015 - 31.12.2020
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung

Wälder sind wichtige Speicher für Kohlenstoff. Die Kohlenstoffinventur 2017 soll ermitteln, wie viel Kohlenstoff in den Wäldern Deutschlands während der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls in der lebenden Biomasse und im Totholz gebunden wurde. Die Bundesrepublik Deutschland ist durch die Klimarahmenkonvention, als Vertragsstaat des Kyoto-Protokolls und durch die EU-Entscheidung 280/2004/EC verpflichtet, jährlich nationale Treibhausgas-Berichte (National Inventory Reports NIR) zu erstellen. Neben den Sektoren 'Energie', 'Industrieprozesse', 'Lösemittel und andere Produktverwendung', 'Landwirtschaft', 'Abfall und Abwasser' sind auch die Quellen- bzw. Senkenwirkungen des Sektors 'Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft' (LULUCF) jährlich zu bilanzieren. Die Datengrundlage für die Wälder liefern die Bundeswaldinventur (BWI) und die Bodenzustandserhebung im Wald (BZE Wald). Um die Berichterstattungspflichten konform zu den Berichterstattungsregularien erfüllen zu können, werden zusätzlich zu den aller 10 Jahre wiederholten BWI sogenannte Kohlenstoffinventuren durchgeführt. Diese Kohlenstoffinventuren sind methodisch identisch zur BWI, konzentrieren sich jedoch nur auf die zu berichtenden Kohlenstoffpools ober- und unterirdische lebende Biomasse sowie Totholz. Aktuell wird die Kohlenstoffinventur 2017 mit dem Stichtag 31.10.2017 inkl. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung bearbeitet. Die Kohlenstoffinventur 2017 (CI 2017) hat folgende Ziele: 1. Die Erfassung des Kohlenstoffvorrates und seiner Veränderung in der lebenden Biomasse und im Totholz in der zweiten Verpflichtungsperiode (01.01.2013 - 31.12.2020) des Kyoto-Protokolls, Artikel 3.4 als Grundlage zur Anwendung der „Stock difference„-Methode, 2. die geographisch explizite Erfassung von Landnutzungsänderungen von und zu Wald in der zweiten Verpflichtungsperiode (01.01.2013 - 31.12.2020) des Kyoto-Protokolls, Artikel 3.3 als Grundlage zur Erstellung der Landnutzungsmatrix, 3. als Zwischeninventur zu den Bundeswaldinventuren 2012 und 2022 das Aufzeigen kurzfristiger bundesweiter Trends in der Waldentwicklung, 4. Entwicklung und Prüfung von Erfassungs- und Auswertungsmethoden und Vorbereitung von Auswertungen. An einer Unterstichprobe können bundesweit einheitlich Messungen hinsichtlich ihrer Effizienz getestet werden. Anhand dieser Parameter sollen im Vorfeld der darauffolgenden BWI bereits vertiefende Analysen und Modellanpassungen vorgenommen werden. Diese stünden bei der darauffolgenden BWI schneller zur Verfügung.

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