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Zulassung von Klassifizierungsgeräten

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: MRI-FL-02-1002
Laufzeit: 01.01.2001 - 31.12.2021
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Handelsklassensysteme wurde die Klassifizierung von Schweinehälften 1984 auf apparative Methoden umgestellt. Für die Zulassung eines Klassifizierungsgerätes ist nach EU-Recht die Durchführung eines Zerlegeversuches zur Bestimmung der Schätzgenauigkeit des Probanden erforderlich. Die Überprüfung der technischen Gerätesicherheit erfolgt über das nationale Eichverfahren. Seit 2003 ist auf EU-Ebene auch die Zulassung von Klassifizierungsgeräten für Rinderschlachtkörper möglich geworden. - Im Forschungsprogramm werden neue Klassifizierungsgeräte in wissenschaftlichen Voruntersuchungen und Zerlegeversuchen auf ihre Eignung für die Klassifizierung von Schweinehälften bzw. Rinderschlachtkörpern untersucht. Auf der Grundlage dieser Versuche werden Empfehlungen für das BMEL hinsichtlich einer offiziellen Antragstellung bei der EU erarbeitet. Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden diejenigen Untersuchungen durchgeführt, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt nicht selbst durchgeführt werden können. Die Anbindung an die technischen Weiterentwicklungen auf EU-Ebene erfolgt über die Teilnahme an Expertengremien der Europäischen Kommission sowie die Durchführung von EU-Projekten zur apparativen Klassifizierung.

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