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Bestimmung des Fruchtgehaltes fruchthaltiger Erzeugnisse

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: AiF 14361 N
Laufzeit: 01.01.2005 - 31.12.2007
Fördersumme: 259.300 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Trotz vielfältiger Bemühungen stehen derzeit keine justitiabel sicheren Methoden zur Bestimmung des Fruchtgehalts von Konfitüren, Fruchtaufstrichen und Fruchtzubereitungen (FZB) zur Verfügung. Zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes und zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen sind jedoch allgemein anerkannte Kontrollmethoden erforderlich. Bislang sind Täuschungen des Verbrauchers und der weiterverarbeitenden Betriebe durch den Verschnitt der Erzeugnisse einer Fruchtart mit einer billigeren Frucht sowie durch die Vortäuschung eines höheren Fruchtgehaltes nur unzureichend nachweisbar. Dieses analytische Defizit liegt zum einen in der komplexen Matrix der Produkte zum anderen in der zumeist hohen Streubreite der berücksichtigten fruchtspezifischen Komponenten begründet. Darüber hinaus sind die zur Bestimmung des Fruchtgehaltes herangezogenen chemischen Parameter anfällig für Manipulationen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens AiF 12971 N konnte an den Modellfrüchten Kirsche und Erdbeere bereits gezeigt werden, dass die Bestimmung des Fruchtgehaltes in Fruchtzubereitungen über die Quantifizierung des Hemicellulosegehaltes möglich ist. Um den Anwendungsbereich dieser Methode auf ein breiteres Produkt- und Fruchtsortiment zu erweitern, wird nun die Übertragbarkeit einerseits auf Konfitüren und Fruchtaufstriche und andererseits auf die Fruchtarten Pfirsich (Prunus persica L.) und Aprikose (Prunus armeniaca L.) angestrebt. Aufgrund ihrer Marktbedeutung sollten neben gelben Früchten auch weiterhin Erdbeeren zur Herstellung von Konfitüren und Fruchtaufstrichen verwendet werden. Ziel des Forschungsvorhabens war somit die Entwicklung und Etablierung einer allgemein gültigen Methode zur Bestimmung des Fruchtgehaltes in Fruchterzeugnissen, wobei eine Unterscheidung nach Fruchtart angestrebt wurde. Die entwickelten Methoden sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle der herstellenden und verarbeitenden Betriebe sowie in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Anwendung finden.

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