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Bioverfügbarkeit von Cumarin aus Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln (Humanstudie)

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-LMS-08-1322-318
Laufzeit: 01.04.2008 - 31.12.2009
Forschungszweck: Angewandte Forschung

EFSA (2004) und BfR (2006) haben für Cumarin einen TDI-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht abgeleitet unter Benutzung von tierexperimentellen Daten bzw. von Nebenwirkungsmeldungen beim Einsatz der Substanz als Medikament (toxischer Endpunkt: Hepatotoxizität). Für die Exposition des Menschen über Lebensmittel spielt Cassia-Zimt die wesentliche Rolle, da in dieser Zimtart Cumarin in hohen Konzentrationen enthalten ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Cumarin, das als Bestandteil von Zimt oder zimthaltigen Lebensmitteln verzehrt wird, in gleicher Weise bioverfügbar ist wie Cumarin als isolierte Reinsubstanz, wie sie in Tierexperimenten und beim Einsatz als Medikament verwendet wird. Cumarin ist damit ein konkretes Beispiel für die grundsätzliche Frage der Beurteilung von Pflanzeninhaltsstoffen bei Verzehr als Teil einer komplexen Pflanzenmatrix (mögliche Interaktionen mit der Matrix bzw. mit anderen Inhaltsstoffen der Pflanze, die zu Veränderungen von dessen Bioverfügbarkeit, Metabolismus und/oder Toxizität führen können). Die geplanten Untersuchungen sind ein Pilotprojekt der neuen Fachgruppe 51 (Bioverfügbarkeit, wirkungsbezogene Analytik).

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