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Untersuchungen zum Nachweis der geographischen Herkunft von Honig aus Osteuropa

Projekt


Förderkennzeichen: MRI-NRZ-23-2024-33
Laufzeit: 01.10.2024 - 31.03.2026
Forschungszweck: Experimentelle Forschung

Honig als naturbelassenes Lebensmittel darf gemäß dem europäischen Lebensmittelrecht keine fremden Stoffe zugemischt werden. Zudem müssen nach Council Directive 2001/110/EC das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer, in dem/denen der Honig erzeugt wurde, ist/sind auf dem Etikett angegeben werden. Genauere Angaben, die in der Richtlinie unter Artikel 2 Absatz 4a beschrieben sind, werden sich in 2024 aufgrund von Überarbeitungen ändern. Zukünftig müssen bei Honigen, die aus mehreren Ländern stammen, alle Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angegeben werden (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20231208IPR15766/fruhstucksrichtlinien-bessere-kennzeichnung-fur-honig-fruchtsaft-und-marmelade). Zudem haben verschiedene Untersuchungen in der jüngeren Vergangenheit (z.B. OPSON X, EU coordinated control plan honey in 2015-2017, EU coordinated action „From the hives“ in 2021-2022) gezeigt, dass bei Honig generell eine hohe Verfälschungsrate zu erwarten ist. Auch der Ukrainekrieg hat einen Einfluss auf die Handelsströme von Honig, da die Ukraine für Deutschland und auch Europa ein wichtiges Importland für Honig darstellt. Für die Überprüfung von Honigen mit einer geografischen Herkunft sind unterschiedliche analytische Lösungsansätze vorhanden (Pollenanalyse, Kernspinresonanz-(NMR)-Analytik, Stabilisotopen-massenspektrometrie-(IRMS)-Analytik ggf. kombiniert mit Elementanalytik) – amtliche Methoden sind bislang jedoch noch nicht verfügbar. Allen eingesetzten analytischen Methoden ist jedoch gemein, dass eine Datenbank mit Datensätzen bzw. Referenzwerten für den Abgleich vorhanden sein muss. Das Projekt soll ein Startpunkt für eine Datenbank darstellen und von ca. 40 Honig-Proben aus vier Herkunftsländern analytische Daten generieren und sammeln. Zusammen mit Projektpartnern wird das NRZ-Authent NMR-, IRMS- und Pollenanalysen durchführen sowie ggf. weitere Parameter bestimmen.

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