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Erprobung einer handlungs- und ergebnisorientierten Tierwohl-Fördermaßnahme für Milchkühe, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) eingesetzt werden kann.

Projekt


Förderkennzeichen: 28N1800006
Laufzeit: 01.12.2018 - 30.11.2021
Fördersumme: 967.223 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Stichworte: Tiergesundheit, Rinder, Haltungsverfahren/Haltungstechnik, Nachhaltigkeit

Bisher existieren für die Verbesserung des Tierwohls in der Milchviehhaltung im Rahmen der GAK nur handlungsorientierte Fördermaßnahmen wie Weideprämien oder die Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh. Mit diesen Maßnahmen können zwar gute Voraussetzungen für die Ausführbarkeit artgemäßer Verhaltensweisen der Milchkühe geschaffen werden, der Aspekt der Gesundheit des Tierwohls lässt sich so aber nicht einbeziehen. Hierfür sind ergebnisorientierte Ansätze notwendig, bei denen anhand von tierbezogenen Indikatoren der Gesundheitsstatus der Tiere erfasst werden kann. Da die wichtigsten Tierwohl-Probleme in der Milchviehhaltung Gesundheitsaspekte betreffen (hohe Lahmheitsprävalenzen, Eutergesundheits- und Stoffwechselstörungen) ist es das Ziel des Projektes eine Fördermaßnahme zu erproben, mit der diese Aspekte adressiert werden können. Im Vorgängerprojekt 11NA026 (BÖLN) wurde eine Maßnahme für die Milchviehhaltung entwickelt, die handlungs- und ergebnisorientierte Elemente kombiniert. Mit der Bereitstellung geeigneter Indikatoren sowie eines Systems zur Festlegung von Ziel- und Grenzwerten wurde die Ausgangsbasis für eine wirkungsvolle Fördermaßnahme entwickelt. Um diese Fördermaßnahme in die Praxisreife zu bringen, ist eine Erprobung auf einer begrenzten Anzahl an Betrieben sinnvoll. Hierbei wird in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren in einem Bundesland (Ministerium, Landwirtschaftskammer, Landwirte) alle Abläufe einer entsprechend durch GAK und ELER kofinanzierungsfähigen Maßnahme 'durchgespielt'. Dies reicht von der Ausgestaltung der Richtlinie über die Schulungen von Beratung, Kontrolle und Landwirten bis hin zur Auszahlung der Prämien und der Durchführung der vorgegebenen Vor-Ort-Kontrollen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich bereiterklärt, diesen Prozess zu unterstützen, so dass eine probeweise Umsetzung der Maßnahme in Niedersachsen erfolgen kann.

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