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Instrumente zur Abgeltung der CO2- Senkenleistung des Waldes
Projekt
Förderkennzeichen: BFH-III-02-1.13
Laufzeit: 01.07.2007
- 30.10.2008
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Die Bundesregierung hat am 22.12.2006 entschieden, Kohlenstoffspeicherung im bewirtschafteten Wald gemäß Artikel 3.4. des Kyoto Protokolls (KP) auf die Treibhausgasbilanz Deutschlands anrechnen zu lassen. Die Senkenleistung durch Waldbewirtschaftung wird damit ab 2008 dem Regelwerk des Kyoto-Protokolls unterworfen. Das damit entstandene Recht der Bundesregierung, Senkengutschriften aus Waldbewirtschaftung gegenüber der UNFCCC bei der Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen anzurechnen, hat einen wirtschaftlichen Wert, dessen physische Ursache in der Waldbewirtschaftung der Forstbetriebe liegt. Gleichzeitig mit der Entscheidung für Artikel 3.4 KP wurde vom zuständigen Bundesministerium (BMELV) daher in Aussicht gestellt, die „zu erzielenden Erlöse [...] zu einem substantiellen Teil dem Wald und den Waldbewirtschaftern in Deutschland zu Gute kommen [zu] lassen“. Auf welche Weise das konkret geschehen soll, ist bisher offen. Das BMELV hat hierzu ein Forschungsprojekt am Institut für Ökonomie der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg initiiert. Ziel ist, die Entscheidung der Bundesregierung durch die Analyse geeigneter Instrumente vorzubereiten.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Forstwirtschaft
- Betriebswirtschaftslehre
- Klimawandel
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie (TI-IW)