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Untersuchungen des Rückstandsverhaltens verschiedener Antibiotika bei der Behandlung von Shrimps in Aquakulturen

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-LMS-08-1322-333
Laufzeit: 01.04.2008 - 31.12.2008
Forschungszweck: Angewandte Forschung

In der Aquakultur sind in Europa nur einige wenige Antibiotika zum Einsatz als Tierarzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen. Weltweit und insbesondere im asiatischen Raum, dem Hauptproduzenten von Aquakulturprodukten, wird jedoch eine breite Palette von insgesamt mehr als 60 Antibiotika eingesetzt.Im Jahr 2005 betrug die Weltproduktion von Shrimps 6.091.889 Tonnen. Der größte Teil der Gesamtproduktion entfiel auf Wildfänge, der Anteil der Gesamtproduktion, der aus der Aquakultur stammt, wächst jedoch stetig. Im Jahr 2005 wurden 2.675.336 t Shrimps in Aquakultur produziert, was einen Anteil von 44 % an der Gesamtproduktion entsprach. Im Vergleich zum Jahr 2000 ergab sich ein Produktionszuwachs von 11 %. Marktführer bei der Produktion von Shrimps aus Aquakultur ist Thailand. In Thailand sind durchschnittlich 34 Shrimpsfarmen in einem Umkreis von 3 km angesiedelt, die teilweise die gleichen Wasservorräte nutzen. Die Wasserqualität ist oft schlecht und so kommt es leicht zur Verbreitung von Krankheitserregern. Ehemals produktive Shrimpszuchtgebiete haben in der Folge Produktionseinbußen durch die Verbreitung von für Shrimps pathogene Bakterien und Viren, die dann durch den Einsatz von Antibiotika bekämpft werden. Mit dem hohen Antibiotikaeinsatz steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit des Verbleibs von Rückständen in den behandelten Shrimps. Dabei wurden und werden auch Antibiotika eingesetzt, die in der EU nicht zugelassen sind. Im September 2001 wurde von der EU durch die Entscheidung 2001/699/EG bei Shrimps aus China, Vietnam und Indonesien eine Untersuchungspflicht auf Chloramphenicol erlassen. Dieser Entscheidung zugrunde lagen gehäufte Nachweise von Chloramphenicolrückständen bei Stichproben von importierten Shrimps in die EU. Die Anwendung von Chloramphenicol ist durch die Aufnahme in Anhang IV der Verordnung Nr. 2377/90 (EWG) des Rates zur Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren verboten.

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