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Vergleichende Untersuchungen zur tiergerechten Betäubung und Tötung von Krustentieren
Projekt
Förderkennzeichen: 2812HS009
Laufzeit: 01.10.2012
- 31.12.2014
Fördersumme: 190.507 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Im Jahr 2009 wurde das EU-Recht zum Tierschutz beim Schlachten novelliert. Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 enthält jedoch keine Vorschriften über das Töten von Nichtvertebraten. Es obliegt somit den Mitgliedstaaten, diesen Bereich in eigener Zuständigkeit zu regeln. Gemäß geltendem deutschen Recht dürfen Krustentiere derzeit grundsätzlich nur durch Verbringen in stark kochendes Wasser getötet werden (§ 13 Absatz 8 Tierschutz-Schlachtverordnung). Diese Methode steht seit einiger Zeit aufgrund von Hinweisen zur Wahrnehmungs- und Schmerzempfindung bei Wirbellosen in zunehmender Kritik. Die in Deutschland praktizierte Tötungsart des Verbringens in kochendes Wasser ist damit auch aus der Perspektive eines zeitgemäßen Tierschutzgedankens heraus zu überprüfen. Mittels geeigneter wissenschaftlicher Untersuchungen soll daher der Frage nachgegangen werden, ob trotz des anatomisch unterschiedlichen Nervensystems bei Crustaceen und Vertebraten eine vergleichbare Schmerz- bzw. Leidenswahrnehmung besteht. Dazu sind wissenschaftlichen Studien bzgl. alternativer Betäubungs- und Tötungsmethoden von Krustentieren erforderlich, bei denen Indikatoren zur exakten Bestimmung des Verlustes und der Wiederkehr des Bewusstseins mit Hilfe elektrophysiologischer Parameter ermittelt werden. Folgende methodische Ansätze sollen auf ihre Eignung hin überprüft werden: Erhitzen des Wassers (herkömmliche Heißwassermethode), Abkühlen des Wassers mit Eis, Elektrische Stimulation des Wassers (Elektrobetäubung), Versetzten des Wassers mit CO2 und das Versetzen des Wassers mit Magnesiumchlorid.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Binnenfischerei
- Seefischerei
Rahmenprogramm
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI)