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Entwicklung und Validierung eines innovativen Analysenverfahrens zur selektiven Bestimmung von Zearalenon in pflanzlichen Ölen (ZENOL)

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: BfR-SiN-08-1335-200
Laufzeit: 01.02.2013 - 31.01.2015
Forschungszweck: Grundlagenforschung

Das primäre Ziel ist die Entwicklung, Optimierung und Validierung eines normungsfähigen HPLC-Fluoreszenz-Verfahrens zur quantitativen Analyse von Zearalenon (ZEN) in pflanzlichen Ölen, das zur Überwachung des für raffiniertes Maisöl geltenden EU-Höchstgehaltes geeignet ist. Ein einfaches schnelles Analyseverfahren zur Bestimmung von ZEN in Speiseölen fehlt bislang. Das Sonderforschungsprojekt findet begleitend zu dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen des Programms „Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (FuE) durch Normung und Standardisierung“ geförderten Verbundprojektes zwischen der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) und dem Nationalen Referenzlabor (NRL) für Mykotoxine in Lebens- und Futtermitteln des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) statt. Das Projekt gliedert sich hierbei in 5 Arbeitspakete (AP). Im Rahmen des Verbundprojektes wird das NRL des BfR AP 4 und 5 in der zweiten Hälfte des Projektzeitraumes bearbeiten. Ziel in AP 4 ist es, das vollständige Analyseverfahren durch statistisch gestützte Qualitäts¬sicherungsmaßnahmen für den Einsatz in der Routineanalytik vorzubereiten. In AP5 erfolgt zum Abschluss die externe Verfahrensvalidierung durch einen nationalen/internationalen Ringversuch. Das Projekt stellt damit ein wichtiges Instrument zur Wahrung von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz dar. Neben der Beteiligung von Herstellern mit Erfahrungen in der Produktion hochwertiger Chromatographieprodukte bildet auch die Einbindung des Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) des Deutschen Instituts für Normung (DIN) eine wesentliche Grundlage zur erfolgreichen Projektdurchführung. Damit wird die Grundlage zur Einbringung als europäisches/internationales Normverfahren gelegt.

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