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Belastungen der Forstwirtschaft aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes

Projekt

Produktionsverfahren

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Produktionsverfahren


Förderkennzeichen: TI-WF-08-PID488
Laufzeit: 01.09.2012 - 30.11.2014
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung

Die deutsche Forstwirtschaft stellt für die Gesellschaft zahlreiche Schutz- und Erholungsleistungen im Wald bereit. Aus dem freien Waldbetretungsrecht zum Zwecke der Erholung oder aus Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität entstehen den Waldeigentümern jedoch auch Belastungen. Als Informationsbasis zur Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen (z. B. Förderung der Forstwirtschaft) ist deshalb auch der Deutsche Bundestag regelmäßig über die Belastungen der Forstwirtschaft aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu unterrichten. Unser Forschungsprojekt führen wir im Rahmen der Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag (§ 41 (3) BWaldG) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch. Unser Ziel ist es, die Belastungen der Forstbetriebe aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes ökonomisch zu bewerten. Diese Belastungen können aus den Buchführungsergebnissen des Testbetriebsnetzes (TBN) Forst des BMEL im Produktbereich 2 „Schutz und Sanierung“ und im Produktbereich 3 „Erholung und Umweltbildung“ ermittelt werden. Neben der aktiven Leistungserbringung zur Bereitstellung von Schutz- und Erholungsfunktionen entstehen den Forstbetrieben zum anderen auch Mindererträge in der Rohholzproduktion durch Nutzungsverzicht. In unserem Forschungsprojekt definieren wir Mindererträge als entgangene oder nicht realisierte Erträge der Forstwirtschaft, die auf gesetzliche oder freiwillige Einschränkungen der Holzproduktion zurückzuführen sind. Zur Ermittlung von Aufwand und Ertrag in den Produktbereichen 2 „Schutz und Sanierung“ sowie 3 „Erholung und Umweltbildung“ werten wir die Buchführungsergebnisse des Testbetriebsnetzes Forst des BMEL aus. Um die Mindererträge im Produktbereich 1 „Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen“ aus der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu ermitteln, befragten wir zusätzlich die TBN-Betriebe zu ihren betriebsindividuellen Steuergrößen in der Waldbewirtschaftung. Mit Hilfe eines forstbetrieblichen Simulationsmodells haben wir die kalkulatorischen Erträge einer Waldbewirtschaftung zur Erbringung von Schutz- und Erholungsleistungen und einer betriebsindividuellen Handlungsalternative berechnet. Die kalkulatorischen Mindererträge zur Holzproduktion errechnen wir aus der Ertragsdifferenz der beiden Bewirtschaftungsvarianten. Die zentralen Eingangsdaten unseres Forschungsprojektes sind die jährlichen Buchführungsergebnisse aus dem Testbetriebsnetz Forst sowie die eigene TBN-Zusatzbefragung. Aufgrund der langen forstwirtschaftlichen Produktionszeiträume verwenden wir ein forstbetriebliches Simulationsmodell. Hiermit können wir beispielsweise die langfristigen ökonomischen Wirkungen eines Umbaus von Fichten- in Buchenbestände ermitteln. Im Jahr 2011 beliefen sich die Aufwendungen durch aktive forstbetriebliche Leistungserstellung (inklusive Förderung) in Summe der beiden Produktbereiche 2 „Schutz und Sanierung“ und 3 „Erholung und Umweltbildung“ im Körperschaftswald auf -16,85 €/ha und im Privatwald auf -5,20 €/ha. Weiterhin haben wir über den 200-jährigen Simulationszeitraum jährliche Differenzen der Holzangebotsmengen von 0,49 m³/ha (Privatwald) und 0,45 m³/ha (Körperschaftswald) durch die Erbringung von Schutz- und Erholungsleistungen berechnet. Die jährlichen Deckungsbeitragsdifferenzen betragen 42,07 €/ha im Privatwald und 35,20 €/ha im Körperschaftswald. Über den 200jährigen Bewertungszeitraum beträgt die Annuität der Ertragswertdifferenz 39,83 €/ha im Privatwald und 35,18 €/ha im Körperschaftswald. Aus den Ergebnissen der Studie wird deutlich, dass Schutz- und Erholungsleistungen durch Forstbetriebe in einem nennenswerten Umfang durch gezielte Unterlassungen in der Rohholzerzeugung erbracht werden. Wir konnten aufzeigen, dass eine auf die Buchführungsergebnisse reduzierte Betrachtung der Belastungen aus der Schutz- und Erholungsfunktion eine gravierende Unterschätzung der wirtschaftlichen Betroffenheit der Betriebe bedingen würde.

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