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Suchtverstärkende und Attraktivitätssteigernde Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Projekt


Förderkennzeichen: BfR-CPS-08-1322-535
Laufzeit: 01.03.2013 - 31.12.2017
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Das Rauchen von Tabakprodukten ist der größte vermeidbare Faktor für einen frühzeitigen Tod, Verarmung und Ursache vieler Krankheiten. Mit dem Ziel den Tabakkonsum weltweit einzudämmen, wurde das WHO-Tabakrahmenabkommen (1) geschlossen. Durch die Unterzeichnung dieses Abkommens, übernahm die Bundesrepublik Deutschland weitgehende Verpflichtungen, um auf diese Ziele in Deutschland und auf internationaler Ebene hinzuwirken. Im Artikel 9 dieses Abkommens sind erstmals neben den toxikologischen Eigenschaften auch die Produktattraktivität („attractiveness“) und das Suchtpotential („addictiveness“) als Risikofaktoren benannt, die zu den gesundheitlichen Gefahren von Tabakerzeugnissen beitragen und daher bei der Risikobewertung zu berücksichtigen sind. Der Begriff „attractiveness' ist schwerer zu fassen. Er beschreibt Produkteigenschaften, die den Kauf von Tabakerzeugnissen fördern sollen. Der Erfolg, die Produktattraktivität als Bestandteil des Gefahrenpotentials in einem internationalen Vertragswerk zu verankern, ist in erster Linie der Europäischen Kommission zu verdanken, in deren Zuständigkeit auch ein umfangreiches Hintergrunddokument erarbeitet wurde (2). Dafür fehlen bisher jedoch noch objektive Kriterien. Aufgrund des vorgesehen Verbots von prägenden Aromen in der Europäischen Union, ist die möglichst genaue analytische Charakterisierung von Geschmackszusätzen erforderlich, damit sich die Zuordnung nicht ausschließlich auf eine subjektive sensorische Wahrnehmung gründen muss. Auch die suchtfördernden Eigenschaften sollten möglichst objektiv erfasst werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt könnten hierbei die pharmakologischen Eigenschaften von Zusatzstoffen sein, welche die Nikotinaufnahme erhöhen und Abwehrreaktionen des Körpers gegen die Inhalation von Tabakrauch schwächen. Die vorliegende Arbeit soll zur Umsetzung von Artikel 9 des WHO-Tabakrahmenabkommens beitragen, indem experimentelle Ansätze entwickelt werden, um das Gefahrenpotential hinsichtlich attraktivitäts- und suchtsteigernder Zusätze zu beurteilen.

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