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Höchstgehalte für Umweltkontaminanten in Säuglings- und Kleinkindernahrung
Projekt
Förderkennzeichen: BfR-LMS-02-1331-302
Laufzeit: 01.01.2003
- 30.06.2004
Forschungszweck: Grundlagenforschung
In der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 vom 8. März 2001 wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt. Der Artikel 2 Abs. 2 dieser Verordnung besagt, dass bis zum 5. April 2004 spezifische Höchstgehalte für Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, festzulegen sind. Durch Verknüpfung von Verzehrsdaten von 737 Säuglingen und Kleinkinder im Alter von 3 bis 36 Monaten der DONALD Studie (Dortmund Nutritional and Anthropometric Longitudinally Designed Study) des Forschungsinstitutes für Kinderernährung Dortmund aus dem Zeitraum 1986 bis 2001 und 52 Kindern im Alter von 18 bis 36 Monaten aus Duplikatstudien von 1995 und 1998 der Ruhr-Universität Bochum mit den Höchstgehalten für Lebensmittel der o.g. EG-VO wurden theoretisch maximale wöchentliche Aufnahmemengen (TMWA) für die Schwermetalle Cd, Pb und Hg berechnet und mit duldbaren Aufnahmemengen verglichen. Des Weiteren sollten die derzeit etablierten duldbaren Aufnahmemengen wie PTWI bzw. RfD für die Schwermetalle auf die Berücksichtigung der Risikogruppe Säuglinge und Kleinkinder hin überprüft werden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Toxikologie