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Konkretisierung der nötigen Größe der Liegefläche in der Kälberhaltung nachTSchNutztVO §5 (1)
Projekt
Förderkennzeichen: 6398
Laufzeit: 01.05.2021
- 31.12.2021
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Um eine Forderung aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) §5 (1) zu der nötigen Liegefläche präzisieren zu können, sollen entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden. Es sollen auf drei Praxisbetrieben in jeweils einem Tierabteil über einen Zeitraum von max. drei Monaten Bilder im 5s Takt aufgenommen werden. Ziel ist es, das Liegeverhalten von Kälbern zu erfassen. Diese Bilder werden im Anschluss zur Auswertung des Liegeverhaltens der Tiere herangezogen und eine entsprechende Empfehlung zur Größe der nötigen Liegefläche gegeben werden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Tierhaltung
- Tiergesundheit