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Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden für das Kontrollverfahren nach den EG-rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau in Lebensmittelgeschäften und Verkaufsstellen
Projekt
Förderkennzeichen: 2809OE020
Laufzeit: 15.12.2009
- 30.06.2012
Fördersumme: 29.119 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau ermöglichen es den EU-Mitgliedsstaaten, Unternehmer, die direkt an den Endverbraucher vermarkten, in bestimmten Fällen von der Kontrollpflicht auszunehmen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit mit § 3 Absatz 2 des Öko-Landbaugesetzes Gebrauch gemacht. Die Abgrenzung kontrollpflichtiger Tätigkeiten vom nicht kontrollpflichtigen Bereich stößt in der Praxis bei Lebensmittelgeschäften und -verkaufsstellen jedoch immer wieder auf erhebliche Schwierigkeiten. Für diejenigen Unternehmen, die am Kontrollverfahren nach den EG-Rechtsvorschriften teilnehmen müssen, wurden zudem noch keine risikoangepassten Prüfungsstrategien gemäß der EG-Öko-Basisverordnung und der Kontrollverordnung entwickelt. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Entscheidungsbaum zur Abgrenzung von kontrollpflichtigen Tätigkeiten von nicht kontrollpflichtigen Tätigkeiten entwickelt und eine Risikoeinstufung typischer kontrollpflichtiger Tätigkeiten in Lebensmittelgeschäften und -verkaufsstellen durchgeführt. Weiterhin wurde ein risikoorientiertes Standardkontrollprogramm für die kontrollpflichtigen Tätigkeiten entwickelt, in Pilotunternehmen validiert, angepasst und im Detail beschrieben.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Ökologischer Landbau
Rahmenprogramm
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)