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Mögliche Auswirkungen einer Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnung auf Lebensmittel tierischen Ursprungs
Projekt
Förderkennzeichen: TI-MA-08-PID1454
Laufzeit: 01.03.2014
- 31.07.2015
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Nach den aktuellen EU-Vorschriften müssen Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Die Politik plant, die bestehende Kennzeichnungspflicht auf diese Lebensmittel auszudehnen. Produkte tierischen Ursprungs werden überwiegend mit gentechnisch veränderten Futtermitteln erzeugt. Das können Verbraucher den Produkten aber nicht ansehen, denn kennzeichnungspflichtig sind bislang nur gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Die Bundesregierung möchte für mehr Transparenz sorgen und die Pflicht zur Gentechnik-Kennzeichnung ausweiten. Darunter fallen das Stück Fleisch an der Frischetheke, Milchprodukte im Kühlregal, das Schnitzel in Restaurants oder Kantinen, Fische aus Aquakulturen, aber auch tierische Bestandteile in verarbeiteten Lebensmitteln wie die Salami auf der Fertigpizza oder Lebensmittel mit Milch und Eibestandteilen. Auf den verschiedenen Verarbeitungsstufen zwischen Futtermittelherstellung und Verbraucher wären in Deutschland und der EU zahlreiche Betriebe von der erweiterten Kennzeichnungspflicht betroffen. Das Thünen-Institut und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) untersucht, wie sich die erweiterte Kennzeichnungspflicht auswirken würde. Die Ergebnisse stellen keine abschließende Bewertung der geplanten Ausweitung dar, sondern beschreiben vielmehr, welche wirtschaftlichen Folgen es hätte, eine Prozesskennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Um den Mehraufwand für Wirtschaft, Bund, Länder und Kommunen zu beziffern, haben wir Vertreter der betroffenen Branchen und Kontrollbehörden befragt.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Verfahrenstechnik Lebensmittel
- Ernährungsverhalten