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Durchführung des Kontrollverfahrens nach EG-Öko-Verordnung bei Eventveranstaltungen in der Öko-Gastronomie

Projekt


Förderkennzeichen: 2804OE037
Laufzeit: 01.01.2006 - 15.05.2007
Fördersumme: 21.801 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Das Vorhaben baut auf die Ergebnisse des Vorhabens (03OE016) „Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)“ auf. Nachdem die „Kontrollpflicht“ nach EG-Öko-Verordnung von den Betroffenen und ihren berufsständischen Vertretungen zunächst scharf kritisiert worden war, konnte dieses Projekt eine weitgehende Akzeptanz für die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen schaffen. Inzwischen werden in Deutschlang rund 500 Einrichtungen der AHV von verschiedenen Öko-Kontrollstellen überprüft. Im Projekt 03OE016 zeigte sich jedoch, dass die Durchführung des Kontrollverfahrens nach ÖkoVO bei der Eventgastronomie (Öko-Aktionstage, Öko-Märkte, Kulturfestivals) auf besondere Probleme stößt, die im Rahmen des zuvor genannten Projektes noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Die Vielfältigkeit der Events, die von Öko-Aktionswochen bis zu eintägigen europaweiten Bio-Kochfestivals reicht, kollidiert mit den Erfordernissen nach ÖkoVO und ÖLG. Im beantragten Vorhaben sollen standardisierte Verfahren entwickelt werden, um eine den besonderen Bedingungen solcher Veranstaltungen angepasste Prüfung durchführen zu können. Diese muss einerseits den gesetzlichen Vorgaben genügen, darf jedoch anderseits den Einsatz von Öko-Erzeugnissen nicht unterbinden. Das für die AHV entwickelte Standardkontrollprogramm soll so weiter entwickelt werden, dass es für die Eventgastronomie praxistauglich anwendbar wird. Dies soll zum einen durch die Bereitstellung standardisierter Schulungsmaterialien für die Gastronomen erfolgen und zum anderen durch die Erarbeitung eines spezifisch auf solche Events ausgerichteten Standardkontrollprogramms. Zielgruppen des Projektes sind Unternehmen der Eventgastronomie, Öko-Kontrollstellen und die für die Umsetzung der ÖkoVO in Deutschland zuständigen Behörden.

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