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Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Schutz für Verbraucher?

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 2806HS027
Laufzeit: 21.06.2007 - 20.03.2008
Fördersumme: 95.326 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung

Die immer komplexer werdenden Finanzprodukte sind für Verbraucher aus sich heraus meist nicht ohne weiteres verständlich. Die Verbraucher sind daher in besonderem Maße auf die fachkundige Beratung durch hinreichend qualifizierte und vertrauenswürdige Finanzvermittler angewiesen. Finanzvermittler i.S. des Forschungsauftrages sind hierbei neben den Versicherungsvermittlern insbesondere die Vermittler von Kapitalanlagen (z.B. Investmentfonds, Unternehmensbeteiligungen) sowie Kreditvermittler. Z. Zt. bestehen für Finanzvermittler in Deutschland – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern – keine qualifizierten gesetzlichen Anforderungen. Empfehlungen unterschiedlicher Berufsverbände sowie interne Richtlinien der großen Vermittlungsgesellschaften ergeben, soweit vorhanden, sehr unterschiedliche Standards. Diese reichen von vergleichsweise anspruchsvollen Schulungsprogrammen (mehrmonatige Ausbildung) bis zu wenigen Wochenendschulungen. Während bei traditionellen Lehrberufen (z.B. Friseuren) hohe Ausbildungsstandards gewährleistet sind, ist dies bei Finanzvermittlern nicht so, obwohl die Gefahr erheblicher Vermögensschäden der Verbraucher durch Falschberatung besteht. Ende Dezember 2006 wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts gesetzliche Standards für einen Teilsektor der Finanzvermittler etabliert (BGBl. 2006 I S. 3232). Hiermit wird die Europäische Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird am 22.05.07 in Kraft treten. Die Vorschriften gelten ausdrücklich nur für die Vermittlung von Versicherungen. Für Vermittler sonstiger Finanzdienstleistungen (Kredite, Investmentfonds, Unternehmensbeteiligungen und andere Kapitalanlagen) ändert sich hierdurch nichts. Neuerungen in diesem Bereich können sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ergeben. Eine kohärente Regelung des Rechts der Finanzvermittler ist auf nationaler und europäischer Ebene jedoch nicht in Sicht. Folgende Sachverhalte sind wissenschaftlich zu bearbeiten: 1. Ermittlung der in der Praxis vorhandenen unterschiedlichen Ausbildungs- und Beratungsstandards von Finanzvermittlern in Deutschland. Zum Vergleich sind die entsprechenden Standards in Großbritannien sowie zwei weiterer geeigneter EU-Staaten gegenüber zu stellen. Geeignet sind Vergleichsstaaten, deren Finanzdienstleistungsmärkte eine ähnliche Struktur wie in Deutschland aufweisen. 2. Darlegung und Evaluation legislativer Maßnahmen zur Schaffung einheitlicher gewerbe- und vertragsrechtlicher Standards für alle Finanzvermittler in Deutschland; dabei ist darzulegen, inwieweit die Vorgaben des europäischen Sekundärrechts solche Regelungen national überhaupt zulassen. 3. Darlegung und Evaluation nichtlegislativer Maßnahmen zur Etablierung von Qualitätsstandards von Finanzvermittlern (z.B. Selbstverpflichtung der Berufsverbände, Gütesiegel).

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Fachgebiete

Ausführende Einrichtung

Evers & Jung GmbH

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