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Verhalten und Gesundheitszustand von Junghennen in Volierenaufzuchten im Hinblick auf die Etablierung von Mindestanforderungen für die Junghennenaufzucht
Projekt
Förderkennzeichen: 14-25
Laufzeit: 01.06.2014
- 31.05.2017
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Bisher gibt es keine tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Junghennenaufzucht. Aktuell liegen Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2013) zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus zum Verzicht auf Schnabelkürzen bei Jung- und Legehennen vor. Darin werden u.a. Empfehlungen für die Aufzucht von Junghennen gegeben. Zwei Kernforderungen dieser Empfehlungen sind das Angebot von Beschäftigungsmaterial in der Aufzucht sowie eine im Vergleich zur konventionellen Aufzucht reduzierte Besatzdichte. Die Aufzucht der Junghennen gilt als wichtiger Faktor für das Auftreten der Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus im späteren Legebetrieb (Keppler, 2008; Knierim, 2007). Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es die konventionelle Aufzucht und die Aufzucht von Junghennen nach ausgewählten Aspekten (Angebot von Beschäftigungsmaterial, reduzierte Besatzdichten) der o.g. Niedersächsischen Empfehlungen in der Praxis hinsichtlich des Tierverhaltens und des Gesundheitszustandes zu vergleichen, um in der Praxis tierschutzrechtliche Minimalanforderungen an die Junghennenaufzucht festlegen zu können.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Tierhaltung
- Tiergesundheit
- Spezielle Tierarten
- Nutztierethologie
Förderprogramm
Ausführende Einrichtung
Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung