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Etablierung und Betreuung von Pilotbetrieben im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen NRW-Erklärung zum Verzicht auf das routinemäßige Kürzen des Schwanzes bei Schweinen - Projektteil des WLV (Schwanzkürzen (WLV))
Projekt
Förderkennzeichen: REFORDAT-141, REFORDAT-344
Laufzeit: 20.01.2015
- 31.10.2016
Fördersumme: 500.000 Euro
Forschungszweck: Demonstrationsvorhaben
Um das Auftreten von Schwanzbeißen bei Schweinen zu verhindern oder zumindest das Risiko hierfür zu minimieren, werden den meisten Ferkeln in der konventionellen Tierhaltung in den ersten vier Lebenstagen die Schwänze kupiert. Dieses routinemäßige Verfahren verstößt gegen das Tierschutzrecht. In Nordrhein-Westfalen wurde im Februar 2014 eine gemeinsame Erklärung zwischen dem Landwirtschaftsminister Johannes Remmel und den Präsidenten der beiden Landwirtschaftsverbände (Rheinischer Landwirtschaftsverband (RLV) und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV)) unterzeichnet, um den Ausstieg aus dem routinemäßigen Kupieren der Ferkelschwänze u.a. mit Hilfe von Schulungen und Beratungen der Tierhalter und bestandsbetreuenden Tierärzte gemeinsam einzuleiten.
Bereits erarbeitete Lösungsansätze sollen mit dem vorliegenden Projekt weiter erprobt und in der Praxis umgesetzt werden. Die Pilotbetriebe sollen zudem als Multiplikatoren für weitere Praxisbetriebe dienen, sodass ein schrittweiser Verzicht, wie er in der gemeinsamen Erklärung vereinbart wurde, ermöglicht wird. Die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung wird somit durch das vorliegende Projekt der Etablierung und Betreuung von Pilotbetrieben gestützt.
Bis zu 15 Praxisbetriebe sollen als Pilotbetriebe etabliert werden, dabei sollen sich die 15 Pilotbetriebe aus max. 20 Einzelbetrieben zusammensetzen.
An der Umsetzung des Gesamtprojektes Gemeinsame NRW-Erklärung Etablierung und Betreuung von Pilotbetrieben sind der RLV und der WLV beteiligt mit folgenden durchzuführenden Teilmaßnahmen:
Teil WLV:
- Maßnahmen zur Etablierung der Pilotprojekte,
- Initialberatung,
- Basismaßnahmen während der Haltung von unkupierten Tieren,
- Betreuung der Betriebe,
- Notfallmaßnahmen während der Haltung der unkupierten Tiere,
- Schadensausgleich (für den Fall, dass Probleme innerhalb der unkupierten Tiergruppe auftreten),
- Organisation und Durchführung von Schulungs- und Informationsmöglichkeiten
Teil RLV:
Aufwandsentschädigung der Landwirte für die
- vorzunehmende Bonitierung und
- Zurverfügungstellung der Ringelschwänze nach Mastende.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Tierhaltung
- Tiergesundheit
- Verfahrenstechnik