Auf unserer Webseite verwenden wir Cookies, die unter „Cookie-Einstellungen anpassen“ näher beschrieben werden. Notwendige Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Diese ermöglichen es uns, die Webseite stetig zu verbessern und Ihr Nutzererlebnis zu optimieren. Ihre Einwilligung zur Nutzung der Statistik-Cookies ist freiwillig und kann in der Datenschutzerklärung dieser Webseite unter „Cookie-Einstellungen“ jederzeit widerrufen werden.
Methodendokumentation zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung in Nordrhein-Westfalen (Methodendokumentation Bodenfunktionsbewertung)
Projekt
Förderkennzeichen: REFORDAT-508
Laufzeit: 01.07.2018
- 31.05.2019
Fördersumme: 50.000 Euro
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Stichworte: Bodenfunktionsbewertung, schutzwürdige Böden, Flächenverbrauch
Der vorsorgende Bodenschutz ist zentraler Bestandteil des gesetzlichen Auftrags zum Schutz der Böden. Dieser ist rechtlich im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), im Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG), im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen (§ 1 BBodSchG). Erweitert wird dies durch die Aufforderung aus § 1 Abs. 1 LBodSchG zum Schutz von Böden, die die Bodenfunktionen nach § 2 BBodSchG in besonderem Maß erfüllen. Um diesen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, ist es ein wichtiges Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes, die Belange des Bodens stärker in den Abwägungsprozessen von Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Dazu sind Kenntnisse über die Verbreitung und Eigenschaften der Böden, die Ausprägung von Bodenfunktionen sowie die Bodenempfindlichkeiten im betroffenen Planungsgebiet im geeigneten Maßstab nötig. Zur Berücksichtigung der Betroffenheit des Schutzgutes Boden in allen räumlichen Planungsprozessen sollen daher Bodenfunktionsbewertungen durchgeführt werden. Zur Berücksichtigung von Bodenfunktionen im lokalen Planungsmaßstab wird empfohlen, großmaßstäbiger Bodenkarten (BK 5) des GD NRW oder Bodenfunktionskarten einzusetzen (siehe hierzu auch meinen Erlass zur Einführung der Karte der schutzwürdigen Böden vom 28.08.2019). In der Arbeitshilfe Methodendokumentation zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung in NRW werden die für die Erstellung von Bodenfunktionskarten erforderlichen Datengrundlagen sowie die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und -methoden beschrieben. Projekte zur großmaßstäbigen Bodenfunktionsbewertung (insbesondere die Erstellung von Bodenfunktionskarten) werden nach den Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien des Landes NRW mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Für Förderprojekte soll diese Arbeitshilfe als fachliche Grundlage für das methodische Vorgehen Beachtung finden. Die Arbeitshilfe soll auch Hilfestellung zur Vorbereitung von Ausschreibungen für die Bearbeitung durch Gutachterbüros sein.
Link: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/arbeitsblaetter
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Landschaftsplanung
- Bodenkunde