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Unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) und der Lärmarme, naturnahe Erholungsräume (LER) NRW

Projekt

Umwelt- und Ressourcenschutz

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel 'Umwelt- und Ressourcenschutz'. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Umwelt- und Ressourcenschutz


Förderkennzeichen: REFORDAT-503
Laufzeit: 22.04.2021 - 26.11.2021
Fördersumme: 50.000 Euro
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Stichworte: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Zerschneidung der Landschaft, Freiflächenschutz, Biotopverbund, Entschneidung der Landschaft, Wanderkorridore für Tiere, Erhalt überlebensfähiger Populationen, Erhalt großer Waldkomplexe

Unzerschnittene, verkehrsarme Räume UZVR: Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) als Beitrag zum bundeseinheitlich entwickelten Umweltindikator ?Landschaftszerschneidung?. UZVR zählen zu den auf Bundesebene entwickelten Kernidikatoren, den sogenannten ?LIKI? Indikatoren (Länderinitiative Kernindikatoren). UZVR werden nicht durch technogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1.000 Kfz / 24 h), Schienenwege, schiffbare Kanäle flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderer Funktionen wie z.B. Verkehrsflugplätze zerschnitten. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden auf Grundlage der ATKIS Daten NRW ermittelt. Die UZVR werden in 5 Größenklassen 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und > 100 km² aufgeteilt. Im Jahr 2021 konnten insgesamt 2627 Einzelflächen ermittelt werden. Ziel: Erhalt und Schutz unzerschnittener verkehrsarmer Räume. Durch das Projekt wird die Möglichkeit geschaffen strategisch, quantifizierbare Ziele für die Begrenzung der Landschaftszerschneidung und/oder Vorgaben für die "Entschneidung" von Landschaften (z. B. für den Aufbau von Wanderkorridoren für Tiere) zu formulieren Lärmarme, naturbezogenen Erholungsräume LER: Diese werden definiert als Räume in der Landschaft in denen ein- bzw. dabei zweistündige Spaziergänge mit geringer Lärmbelastung möglich sind. Als Umgebungslärm werden alle unerwünschten und für den Menschen beeinträchtigende bis gesundheitsschädliche Geräusche im Freien verstanden (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Ziel: Die Identifizierung der (LER) bildet eine unverzichtbare Planungsgrundlage zur Sicherung lärmarmer naturbezogener Freiräume in NRW. Ballungsräume werden differenziert betrachtet, um einer wohnungsnahen Erholung und Naturerfahrung gerecht zu werden. Zur Berechnung werden Tageslärmpegel von 6:00 ? 22:00 Uhr aus (1) Bahn- und (2) Straßenverkehr aufbereitet. Seit 2021 werden Fluglärmzonen für Star-und Landeverkehr im Bereich von Flughäfen einbezogen. Die Lärmarmen Räume LER werden nach Qualität und Größe klassifiziert in die Lärmklasse 50 km²; 25-50 km² und 15-25 km² und in die Lärmklasse 25 km²; 15-25 km².

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