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Verwertung von Mähgut aus Straßenbegleitgrün in Kommunen unter Berücksichtigung rechtlicher Hürden
Projekt
Förderkennzeichen: G2/N/23/01
Laufzeit: 01.05.2021
- 31.12.2023
Fördersumme: 61.866 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Stichworte: Öffentliches Grün, Biodiversität
Im Zuge des Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetzes hat sich die bayerische Straßenbauverwaltung verpflichtet, ihre Flächen als Magergrünland zu bewirtschaften. Die vielerorts praktizierten Mulchschnitte stehen diesem Ziel entgegen. Stattdessen sollte das Mähgut abgeräumt werden, was zur Abmagerung der Straßenbegleitflächen führt und einer erhöhten Artenvielfalt zuträglich ist. Dabei fallen große Mengen Mähgut an, die eine Verwendung finden müssen.
Wie die bereits abgeschlossene Machbarkeitsstudie (FKZ: G2/N/21/05) zeigte, haben bayerische Kommunen in Summe mit Abstand das größte Flächenpotenzial an Straßen- und Wegebegleitgrün. Neben Gemeindestraßen werden hier oft auch Feldwege, Gewässerränder oder andere öffentliche Grünflächen, wie Parks oder Sportplätze gepflegt. Zudem ist wegen der wesentlich geringeren Verkehrsdichte die Belastung mit Müll, Streusalz oder Schwermetallen deutlich geringer als an Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen. Daneben sind geringere Transportstrecken und eine regionale Wertschöpfungskette realisierbar. Die Hauptverwertungspfade, welche die Machbarkeitsstudie identifizierte und auch Landwirte adressieren, gilt es nun zu kommunizieren und bestimmte rechtliche Unklarheiten, wie Auflagen oder Dokumentationspflichten, auszuräumen.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Grünland
- Agrarökologie
- Landschaftsplanung