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Untersuchungsvorhaben: Erarbeitung eines Konzeptes zur Beurteilung von Gesamtlärm
Projekt
Förderkennzeichen: REFORDAT-336
Laufzeit: 28.02.2018
- 30.08.2019
Fördersumme: 200.000 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder zweite Deutsche von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Der Schutz vor Gesamtlärm ist gesetzlich nicht zufriedenstellend geregelt. Obwohl der Begriff der Immissionen in § 3 Abs. 2 BImSchG und damit der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen in § 3 Abs. 1 BImSchG eine summative, akzeptorbezogene Betrachtungsweise fordert, gibt es bis heute keinen umfassenden rechtlichen Ansatz zur Gesamtbeurteilung von Lärm. Allgemein akzeptierte Bewertungskriterien und Bewertungsverfahren für Gesamtlärm gibt es nicht. Erste Ansätze enthält lediglich die TA Lärm 1998 und die 18. BImSchV, wobei die Gesamtbelastung nur die Anlagen erfasst, für die diese Regelungen gelten. Die fehlende Gesamtlärmbetrachtung ist für die Betroffenen nicht vermittelbar, denn aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist es maßgeblich, welchem Lärm insgesamt sie tatsächlich ausgesetzt sind. Ziel des Untersuchungsvorhabens ist es, die lärmfachliche und immissionsschutzrechtliche Machbarkeit einer Gesamtlärmbetrachtung zu prüfen und die für die Umsetzung notwendigen Änderungen inhaltlich vorzubereiten. Im Rahmen des Untersuchungsvorhabens werden folgende rechtlichen und fachlichen Fragestellungen behandelt: 1. Welche Lärmschutzvorschriften für die Einzellärmquellen existieren derzeit im deutschen Recht und worin unterscheiden sie sich? Welche schützen vor Gesundheitsgefahr, welche vor erheblicher Belästigung? (Kurze zusammenfassende Darstellung) 2. Welche Regelungs-Ansätze zur Bewertung von Gesamtlärm sind im bestehenden Recht bereits enthalten? 3. Welche Modelle (Kenngrößen, Ermittlungsverfahren, Beurteilungskriterien) zur Ermittlung und Bewertung von Gesamtlärm sind in der Literatur vorhanden? (Zusammenfassende Darstellung mit Vor- und Nachteilen) 4. Welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme ergeben sich derzeit bei der Bewertung von Gesamtlärm? Sollte bei der Bewertung zwischen erheblicher Belästigung und Gesundheitsgefahr unterschieden werden? Wenn ja aus welchen Gründen? 5. Wie lassen sich diese Probleme mit den vorhandenen Modellen und mit dem vorhandenen Lärmschutzrecht lösen? Im Rahmen der Bearbeitung der Fragestellung Nr. 5 werden mindestens 2 Lösungsvorschläge machen und diese anhand typischer Praxisfälle im Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Machbarkeit darstellen. Die Vorschläge werden anschließend mit dem Auftraggeber und weiteren Experten diskutiert. Ggfs. können Ansätze zur Gesamtbeurteilung aus anderen Umweltbereichen (z. B. Luftschadstoffe) genutzt werden.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Ressourcenmanagement