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Definition von Sicherheitsforschung im Bereich der Gentechnik

Projekt

Ernährung und Verbraucherschutz

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Ernährung und Verbraucherschutz


Förderkennzeichen: 04HS013
Laufzeit: 01.07.2004 - 20.05.2005
Fördersumme: 49.708 Euro
Forschungszweck: Grundlagenforschung

Das BMELV vertritt die Bundesregierung in den Zulassungsgremien der Europäischen Union. Im Rahmen der Zulassungsverfahren sind entsprechend dem Vorsorgeprinzip Sicherheitsfragen zu klären. Dabei stellt sich die Frage, was aus wissenschaftlicher Sicht Sicherheitsforschung im Bereich der Gentechnik bedeutet. Im Rahmen des Projektes soll daher eine differenzierte Begriffsbestimmung von Sicherheitsforschung erarbeitet werden, insbesondere zur Überprüfung der mit der Gentechnik im Zusammenhang stehenden Forschungsaktivitäten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die zu erarbeitende Definition von Sicherheitsforschung muss die vielfältigen Themengebiete im Geschäftsbereich des BMVEL als Schutzziele bzw. potenzielle Anwendungsgebiete der Gentechnik berücksichtigen. Im übrigen ist der Begriff Sicherheitsforschung im Bereich der Gentechnik abzugrenzen zu kommerziellen Entwicklungen von genetisch veränderten Organismen (GVO), Resistenzzüchtung, Entwicklungen zum Ersatz von bereits bestehenden Produkten, die Anlass zu Sicherheitsbedenken geben (z. B. bestimmte Pflanzenschutzmittel) und Sicherheitsuntersuchungen von kommerziell entwickelten GVO. Gemäß dem zugrunde liegenden Arbeitsplan sollen im ersten Schritt auf der Basis der Kategorien Schaden, System und Wissen sowie der wissenschaftlich bekannten Risikohypothesen in der Gentechnik Kriterien und Kategorien von Sicherheitsforschung hergeleitet werden (top down-Ansatz). Auf dieser Basis wird im Kontext der Entwicklungs- und Zulassungspraxis die Rolle der forschenden und finanzierenden Akteure geklärt. Zusätzlich können Kosten-Nutzen-Kalküle sowie Alternativenabwägung als Differenzierungsmerkmale eingeführt werden. Im Wechselspiel von top down-Ansatz (theoretische Herleitung) und bottom up-Ansatz (Überprüfung von Projekten nach vorheriger Bestandsaufnahme) werden die zu erarbeiteten Kriterien und Kategorien auf ihre Anwendbarkeit überprüft. Nach einer Feedbackrunde mit Sicherheitsforschern (im Abschlussbericht sind die Protokolle der geführten Gespräche bzw. Schriftwechsel beizulegen) werden gemäß Ziffer III. des Arbeitsplanes Handlungsempfehlungen formuliert. Im Rahmen des Projektes wurde eine Definition von Biologischer Sicherheitsforschung erarbeitet und folgende Differenzierungsmöglichkeiten aufgezeigt: Risikoforschung und -bewertung (Untersuchung möglicher nicht intendierbarer Folgen von GVO auf menschliche Gesundheit, Ökosysteme sowie auf das System Landwirtschaft und Ernährung). Risikomanagement (Forschung zur Erhöhung der Sicherheit von Systemen gegenüber GVO). Methodenentwicklung für eine verbesserte Gefahrenanalyse (Entwicklung neuer Methoden für die Erforschung grundsätzlicher Risiken und die Sicherheitsbewertung). Bewertung und Wahrnehmung von Schäden infolge von GVO-Einsatz für die Gesellschaft. Umgang mit den Folgen von GVO-Anwendung (Kosten für getrennte Verarbeitungssysteme, Schaden durch Vermischung). Kommunikation (Verbraucherinformation bei der Anwendung von GVO außerhalb der Kennzeichnungspflicht).

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Ausführende Einrichtung

Genius GmbH

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