Auf unserer Webseite verwenden wir Cookies, die unter „Cookie-Einstellungen anpassen“ näher beschrieben werden. Notwendige Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Diese ermöglichen es uns, die Webseite stetig zu verbessern und Ihr Nutzererlebnis zu optimieren. Ihre Einwilligung zur Nutzung der Statistik-Cookies ist freiwillig und kann in der Datenschutzerklärung dieser Webseite unter „Cookie-Einstellungen“ jederzeit widerrufen werden.
Biopatente in der Tierzucht - Anwendbarkeit des Patentrechts und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Rechtssetzung
Projekt
Förderkennzeichen: 2809HS021
Laufzeit: 01.09.2010
- 31.08.2012
Fördersumme: 211.495 Euro
Forschungszweck: Angewandte Forschung
Wesentliche Grundlagen für die Vergabe von Patenten im Bereich der Tierzucht werden durch die Europäische Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44/EG) geregelt, deren Vorschriften sowohl in das deutsche Patentgesetz (PatG) als auch in die Ausführungsverordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) Einzug gefunden haben. Diese Richtlinie wurde jedoch zu einer Zeit entwickelt, als biotechnologische Entwicklungen eher im Bereich der Pflanzen stattfanden und bei Nutztieren noch eine untergeordnete Rolle gespielt haben.
Auf Grund dieser veränderten Ausgangslage hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) dafür ausgesprochen, eine Diskussion über die Änderung der Europäischen Biopatentrichtlinie anzustoßen, um negativen Effekten von Patenten im biologischen Bereich auf die Landwirtschaft vorzubeugen. Ein Schwerpunkt soll dabei die Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren bilden. Zudem haben sich die Parteien im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP im Jahr 2009 darauf verständigt, keine Patente für Nutztiere und -pflanzen zuzulassen (siehe Punkt 4.6 'Landwirtschaft und ländlicher Raum', Koalitionsvertrag CDU/CSU, FDP; 2009).
Für die Umsetzung dieser politischen Ziele fehlt es im BMELV an hinreichend aufbereiteten Informations- und Entscheidungsgrundlagen. Das Forschungsprojekt soll hierzu differenzierte Ansatzpunkte liefern. Die ermittelten Ergebnisse werden in die Evaluierung von Rechtssetzungsmöglichkeiten einbezogen.
Im Projekt sind mögliche Konfliktpunkte zwischen patentrechtlichen Rechtsbegriffen und den Arbeitsmethoden der Tierzucht herauszuarbeiten und zu diskutieren. Vorschläge sind zu entwickeln, wie sich das Patent- und/oder das Tierzuchtrecht anpassen lässt, um besser auf die Belange der Tierzucht in patent-rechtlichen Fragen reagieren zu können. Die gewonnenen Informationen sind so aufzuarbeiten, dass sie den erforderlichen Regelungsbedarf klar herausstellen und mögliche Lösungsempfehlungen darstellen.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Tierzucht
- Kommunikationswissenschaften
- Genetische Ressourcen