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Laufende Begleitung und Bewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums der Länder Hessen, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2014-2020

Projekt

Ländlicher Raum

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zum Forschungsziel „Ländlicher Raum“. Welche Förderer sind dazu aktiv? Welche Teilziele gibt es dazu? Schauen Sie nach:
Ländlicher Raum


Förderkennzeichen: TI-LR-08-PID1740
Laufzeit: 01.05.2015 - 31.12.2024
Forschungszweck: Bestandsaufnahme & Abschätzung
Stichworte: ELER-Verordnung

Gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, dem Thünen-Institut für Waldwirtschaft und Forstökonomie und dem Ingenieurbüro entera bewertet das Thünen-Institut für Ländliche Räume in einem interdisziplinären Team ländliche Entwicklungsprogramme und -maßnahmen. Das Institut für Ländliche Räume koordiniert den Evaluatiuonsprozess und ist inhaltlich zuständig für Fragen der Programmdurchführung, umweltbezogene Fragestellungen, die Förderung von Humankapital- und Vernetzungsaktivitäten sowie ländliche Entwicklung einschließlich LEADER. Eine systematische Evaluation ist verpflichtend für EU-kofinanzierte ländliche Entwicklungsprogramme. Zuständig für die Förderung der ländlichen Entwicklung und daher auch für die Ausschreibung von Evaluationen sind in Deutschland die Bundesländer. Der Rahmen für das Evaluationsdesign ist von der EU vorgegeben und wurde in einem gemeinsamen Prozess von den Ländern und den Evaluatoren und Evaluatorinnen präzisiert und ergänzt. Die fünf Bundesländer, die die Evaluation ihrer vier Programme gemeinsam ausgeschrieben haben (Niedersachsen und Bremen haben ein gemeinsames Programm) planen den Einsatz von rund 5 Mrd. Euro bis 2020. Das meiste Geld ist für den Umwelt- und Ressourcenschutz vorgesehen, gefolgt von ländlichen Entwicklungsmaßnahmen. Im Umwelt- und Ressourcenbereich soll ein breites Potpourri an Maßnahmen gefördert werden: Ökolandbau, Zwischenfruchtanbau, Blühstreifen, Biotoppflege, Beratung sowie Kooperationen im Naturschutz. Ähnlich breit ist auch das Spektrum an Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung. Es reicht von Dorferneuerungsmaßnahmen, Dorfläden, Seniorenwohnanlagen bis hin zur Breitbandinfrastruktur. Wir evaluieren die ländlichen Entwicklungsprogramme hinsichtlich ihres Beitrags zu den EU-Prioritäten, den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der EU-2020-Strategie. Die ELER-Verordnung hat sechs Prioritäten gesetzt, denen die Maßnahmen zugeordnet sind. Mit den meisten Mitteln ausgestattet sind die Priorität 4 'Umwelt' und die Priorität 6 'Ländliche Entwicklung'. Die Evaluation beinhaltet eine Analyse des Vollzugs, der Effektivität, Effizienz und der Wirkungen sowohl auf Ebene der Maßnahmen als auch des Programms an sich. In den ersten Jahren der Programmumsetzung zielt die Evaluation darauf ab, Vorschläge zur Verbesserung des laufenden Programms zu erarbeiten. Der Fokus verändert sich gegen Programmende: in einer rückschauenden Analyse betrachten wir die Wirkungen der Maßnahmen. Je nach Fragestellung kommen unterschiedliche Methoden der empirischen Sozialforschung zum Einsatz (qualitativ und quantitativ). Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie die Programmverantwortlichen dabei unterstützen, ihre Maßnahmen und Programme zu verbessern.

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