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Bewertung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
Projekt
Förderkennzeichen: JKI-GF-08-1169
Laufzeit: 01.01.2013
- 31.12.2021
Forschungszweck: Grundlagenforschung
Richtlinie Nr. 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden hat den Mitgliedsstaaten vorgegeben, dass diese sicherstellen, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur für enge Ausnahmetatbestände erlaubt wird. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb in § 18 des Pflanzenschutzgesetzes vom 06.02.2012 festgeschrieben, dass eine Genehmigung nur zur Bekämpfung von Schadorganismen (a) im Weinbau in den Steillagen sowie (b) im Kronenbereich von Wäldern erlaubt sein soll. Das Institut prüft das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und erklärt sein Benehmen gegenüber dem BVL.
Abschnittsübersicht
Fachgebiete
- Pflanzenschutz