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Bundesamt für Naturschutz - Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (BfN-E+E)
Förderprogramm
Träger:
Bundesamt für Naturschutz
Förderer:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Strukturelle Ziele:
Zusammenarbeit mit der Praxis
Von E+E-Vorhaben soll eine bundesweite Anstoßwirkung ausgehen. Daher steht die praktische Anwendung einer Idee oder eines Konzepts im Mittelpunkt der Vorhaben. Sie wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet.
Die Förderschwerpunkte und beispielhaften Lösungsansätze erstrecken sich auf die Bereiche:
Artenvielfalt bewahren: Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Tiere und Pflanzen
Biotope schützen: Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung wertvoller Lebensräume
Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen: Naturschutzgerechte Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
Ökologische Stadterneuerung stärken: Naturschutzgerechte Entwicklung urbaner Räume,
Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern: Kommunikations, Informations- und Partizipationsmodelle
Dem Klimawandel begegnen: Naturschutzmaßnahmen zum aktiven Klimaschutz
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege vom 16. Dezember 1987.
Förderkriterien
Bundesinteresse: Das Vorhaben muß über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung sein. Es muß ein besonderes Bundesinteresse gegeben sein.
Neuartigkeit: Im Vorhaben sollen entweder neue Verfahren erprobt und weiterentwickelt oder verschiedene bekannte erfahren neuartig kombiniert werden. Außerdem können Vorhaben, die eine Übertragung von Technologien und Verfahren aus anderen Anwendungsbereichen zum Ziel haben, gefördert werden. Das Konzept soll an den aktuellen Wissensstand anknüpfen. Neuartigkeit und Erprobungsbedarf müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Modellcharakter: Das Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können.
Naturschutzzielsetzung: Naturschutz und Landschaftspflege müssen bei der Zielsetzung des Vorhabens an erster Stelle stehen.
Projekte des Förderprogramms "Bundesamt für Naturschutz - Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben"