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Tierseuchenkasse Niedersachsen (TSK)

Förderprogramm



Träger: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderer: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse wurde 1966 gegründet und hat den gesetzlichen Auftrag, Tierhalterinnen und Tierhaltern eine Entschädigung für den Fall zu zahlen, wenn deren Tiere aufgrund einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche getötet wurden oder nach der Tötungsanordnung verendet sind. Ein weiterer – und monetär noch bedeutenderer – Tätigkeitsschwerpunkt ist die Finanzierung präventiver Maßnahmen, wie Untersuchungs und Impfprogramme. Beihilfen für solche Programme werden dann übernommen, wenn diese in Rechtsvorschriften als Verpflichtung des Tierhalters vorgegeben sind. Zu den präventiven Maßnahmen zählt auch die Finanzierung der wirtschaftlich notwendigen Kosten der unschädlichen Beseitigung toter Tiere zu 60 %. Die übrigen 40 % werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Als Anstalt öffentlichen Rechts unterliegt die  Tierseuchenkasse der Rechtsaufsicht durch das Nieders. Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Sie hat eigene Dienstherrenfähigkeit. Der Verwaltungsrat der TSK ist das oberste Gremium. Er beschließt die Satzungen, genehmigt den Haushalt und wählt fünf der sieben Vorstandsmitglieder.

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